Planung

Foto: DB AG/Oliver Lang

Planung von Infrastrukturprojekten

Infrastrukturprojekte durchlaufen in Deutschland einen vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsprozess. Grundlage ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP), der den Bedarf an neuen Strecken und Verbindungen auf Basis einer Verkehrsprognose für das Jahr 2030 ermittelt.

Das Bahnprojekt Fulda–Gerstungen ist im BVWP 2030 enthalten und als Teil des Ausbau- und Neubauprojektes Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt im „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft (detaillierte Darstellung im PRINS). 2018 hat der Bund die DB damit beauftragt, eine neue Trasse im Korridor Wildeck / Blankenheim–Bad Hersfeld–Kirchheim / Langenschwarz zu finden.

Video: Das Projekt stellt sich vor

Aktueller Planungsstand

Schritt für Schritt hat die DB in den vergangenen Jahren eine Vorzugsvariante für die Neubaustrecke ermittelt. Nach umfassender Abwägung stellte die DB diese am 11. März 2022 im Beteiligungsforum vor. Die zweigleisige Neubaustrecke soll die ICE-Strecke Würzburg–Hannover bei Langenschwarz verlassen und über Bad Hersfeld verlaufen. Östlich von Ronshausen erfolgt dann die Einfädelung auf die Bestandsstrecke.

Im 12. Beteiligungsforum informierte die DB darüber, im Bahnprojekt Fulda-Gerstungen auf das Raumordnungsverfahren (ROV) verzichten zu wollen und die raumordnerischen Belange ausschließlich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu behandeln. Hierfür spricht aus Sicht der DB, dass die Vorzugsvariante mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist und sich nur kleinräumig im Bereich von Bad Hersfeld von der Variante türkis (Langenschwarz–Unterhaun–Ronshausen) unterscheidet. Außerdem stellen die Varianten orange (Neuenstein–Mecklar–Ronshausen) und violett (Kirchheim–Mecklar–Ronshausen) aufgrund deutlicher Nachteile in allen drei Zielsystemen keine ernsthaften in Betracht kommenden Alternativen zur Vorzugsvariante dar.

Die Entscheidung über einen Verzicht auf ein ROV liegt bei den für das Verfahren zuständigen landesplanerischen Behörden. Im Bahnprojekt Fulda–Gerstungen ist das Regierungspräsidium Kassel der Verfahrensführer.

Mit der Entscheidung für die Vorzugsvariante startet die Vorplanung beim Bahnprojekt Fulda–Gerstungen. Es geht nun darum, innerhalb des ermittelten Korridors den bestmöglichen Verlauf für die Neubaustrecke zu bestimmen und die Lage sowie die Ausgestaltung der notwendigen Bauwerke zu planen. Grundlage hierfür ist die Baugrunduntersuchung, in der die geologischen Verhältnisse und die Bodenbeschaffenheit ermittelt werden.

Nach Abschluss der Vorplanung informiert das Bundesverkehrsministerium den Deutschen Bundestag im Rahmen der parlamentarischen Befassung über das Projekt. Hierfür bereitet die DB alle relevanten Informationen zur Variante auf und sammelt die Kernforderungen aus der Region, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Nach der Bestätigung durch den Bundestag schließt die Bahn die Vorplanung ab.

Die DB ist weiter im Dialog mit der Region. Das Beteiligungsforum setzt seine Arbeit fort und begleitet die weiteren Planungsschritte im Projekt.

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Vorzugsvariante

Foto: ARGE NBS Gelnhausen–Fulda

Baugrunduntersuchung

Foto: DB AG/Volker Emersleben

Parlamentarische Befassung